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Kérjen ajánlatot
Das KFI Übersetzungsbüro verfügt über eigene hochqualifizierte Mitarbeiter, die der Garant für fachgerechte und präzise Übersetzungen sind. Seit der Gründung unseres Übersetzungsbüros ist die umfassende Befriedigung der Ansprüche unserer Kunden auf höchstem Niveau und die flexible Erfüllung spezieller Aufgaben unsere vorrangige Zielsetzung. Zu unseren Auftraggebern zählen Regierungsstellen, Behörden der Staatsverwaltung, Vertreter der Wirtschaft und verschiedenste Gruppen der Bevölkerung. Mit unseren Leistungen stehen wir Ihnen in allen in Europa gesprochenen Sprachen zur Verfügung.
Die Übersetzungsarbeit auf hohem Niveau, die wir unseren Kunden bieten, basiert auf der technischen Ausstattung unseres Büros, der großen Zahl unserer hochqualifizierten Dolmetscher und Übersetzer und deren jahrzehntelanger Erfahrung sowie der Qualitätskontrolle unserer Projektleiter.
Bei der Erfüllung unserer Aufträge bemühen wir uns über Präzision hinaus um Schnelligkeit und unter allen Umständen um die genaue Einhaltung der übernommenen Termine.
Die Übersetzung ist eine vertrauliche Arbeit, so dass wir uns um einen möglichst engen Kontakt zu unseren Kunden bemühen. Dieser enge Kontakt sichert uns die Möglichkeit, uns umfassend mit der von ihnen verrichteten Tätigkeit und dem Sprachgebrauch des Fachgebiets vertraut zu machen. Deshalb halten wir die vertrauliche Bearbeitung und die Geheimhaltung für die grundlegende Voraussetzung, die unsere administrativen Mitarbeiter, unsere Übersetzer und Dolmetscher gleichermaßen weitestgehend einhalten.
Das KFI Übersetzungsbüro bietet in Anpassung an den Bedarf des Kundenkreises die folgenden Dienstleistungen:
- Übersetzungen von allgemeinen und Fachtexten
- Übersetzungen in zertifizierter Qualität
- Lektorieren (sprachlich und fachlich)
- Lokalisierung von Texten
Zu unseren Kunden zählen ungarische Klein- und Großunternehmen, multinationale Unternehmen, über einen Sitz /eine Niederlassung in Ungarn verfügende ausländische Unternehmen und auch Privatpersonen.
1. Das Bestellen einer Übersetzung/von Dolmetschertätigkeit erfolgt während der Öffnungszeiten unseres Büros persönlich oder per E-Mail in jedem Fall schriftlich unter Angabe des Erfüllungstermins und der Art und Weise der Entgegennahme der angefertigten Übersetzung. Die abgegebene Bestellung kann nur innerhalb 1 Stunde nach dem Eintreffen in unserem Büro ohne finanzielle Folgen abgesagt werden. Eine spätere Absage kann unser Büro nicht akzeptieren.
2. Die Bedingung der Einhaltung des Erfüllungstermins ist, dass sämtliche zum Übersetzen nötigen Dokumente entsprechend der Bestellung bis 16:00 Uhr des gegebenen Tages (am Freitag bis 15:00 Uhr) in unserem Büro eintreffen. Sofern diese Bedingung nicht erfüllt wird, verlängert sich die Frist dementsprechend bis zum Erfüllungstermin. In die Erfüllungsfrist wird der Tag des Eintreffens des Übersetzungsauftrags und der Abgabe der Übersetzung nicht eingerechnet. Die angefertigte Übersetzung übergeben wir auf die in der Bestellung erbetene Weise per E-Mail, per Fax oder persönlich - auf Datenträger - in unserem Büro.
3. Die Festlegung des Preises der Übersetzung erfolgt aufgrund der in dem aktuellen Textverarbeitungsprogramm Microsoft Word errechneten Anzahl der Zeichen (mit Leerzeichen) der angefertigten Übersetzung (Zielsprache).
4. Im Fall der ersten Bestellung erfolgt die Zahlung zum Zeitpunkt der Entgegennahme des übersetzten Materials in Bargeld (es sei denn, es wurde eine individuelle Vereinbarung getroffen). Sofern Sie unsere Leistungen regelmäßig bestellen, erfolgt die Zahlung durch Überweisung (8 Tage). Im Fall eines Zahlungsverzugs sind wir berechtigt, das Zweifache des jeweiligen Leitzinses der Notenbank als Verzugszinsen zu berechnen.
5. Die angefertigte Übersetzung wird in der mit dem Format des Originaltextes übereinstimmenden Formatierung übergeben. Sofern spezieller Formatierungsbedarf entsteht (z.B. Scannen, die Nutzung eines von Word oder Excel abweichenden Texteditors usw.), übernimmt unser Büro diese Arbeiten nach Vereinbarung für einen separaten Aufpreis.
6. Im Fall der Modifizierung des Textes der schon angefertigten und gelieferten Übersetzung berechnet unser Büro, sofern in dem modifizierten Text die Veränderungen im Vergleich zur vorherigen Variante nicht gut erkennbar markiert sind, das Lektorieren des vollständigen Textes und den Preis der Übersetzung der zusätzlich zu übersetzenden Textteile. Sofern der Auftraggeber die Veränderungen gut erkennbar markierte, übersetzt unser Büro in dem Dokument mit modifiziertem Inhalt nur die angegebenen Teile und berechnet dem Kunden auch nur die Übersetzung der übersetzten Textteile.
7. Bei dem normalen Übersetzungsprozess ohne Lektorieren wird von dem auch über Fachkenntnisse verfügenden Übersetzer eine Art Rohübersetzung der Dokumente angefertigt, deren Ziel die sprachliche Verständlichkeit ist. Auf Verlangen lässt unser Büro das Lektorieren durchführen, dessen Kosten zu Lasten des Auftraggebers gehen.
8. Stilistische Korrekturen, Synonyme bzw. die Verwendung von für das Unternehmen charakteristischen, eigenen Fachausdrücken, Abkürzungen, sofern der Auftraggeber diese bei der Bestellung der Übersetzung nicht mitteilt, sind nicht als Übersetzungsmängel anzusehen.
9. Das Büro ist verpflichtet, die Übersetzung/das Dolmetschen mit der entsprechenden Umsicht durchzuführen und die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen.
10. Mit der Qualität der Übersetzung verbundene Reklamationen akzeptiert das Übersetzungsbüro innerhalb von fünf Werktagen nach der Abgabe der angefertigten Übersetzung. Bei strittigen Fragen müssen sich beide Parteien um eine gegenseitig vorteilhafte Einigung unter Einhaltung der im Geschäftsleben zu erwartenden ethischen Normen bemühen.
11. Der Auftraggeber muss dem Beauftragten die Möglichkeit und die Zeit zur Korrektur der eventuell vorkommenden Fehler einräumen. Sofern der Auftraggeber dies verweigert oder eine dritte Person zur Korrektur der eventuellen Fehler auffordert, befreit das den Beauftragten von seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung. Sofern der Beauftragte seine Mängelbeseitigungs- oder Korrekturpflicht erfüllte, ist der Auftrag als erfüllt anzusehen und der gesamte Preis wird in Rechnung gestellt, es sei denn, dass dem Auftraggeber durch die verspätete Erfüllung nachweislich ein Schaden entsteht oder aus der schriftlichen Bestellung hervorgeht, dass der Tag bzw. der genaue Zeitpunkt des Abgabetermins ein wichtiges Element der Bestellung sind.
12. Der Beauftragte haftet für die dem Auftraggeber durch die eventuellen Übersetzungsfehler entstandenen Schäden aufgrund der allgemeinen Bestimmungen des Zivilrechts. Seine Schadensersatzerstattungspflicht besteht in Höhe der Summe des Auftrags.
13. Die Bestellung der Übersetzung bedeutet zugleich auch die Annahme der Übernahme- und Vertragsbedingungen des Büros.
Unsere Mitarbeiter wählen wir aufgrund der Prinzipien unseres internen Qualitätsmanagementsystems aus. Alle unsere Mitarbeiter verfügen über Hochschulabschluss und über die Prüfung als Fachübersetzer oder Dolmetscher. Sie können ausnahmslos mindestens eine 10-jährige Berufspraxis nachweisen. Zur Erfüllung der Bestellung wählen wir die Mitarbeiter aus, die sich in dem Fachgebiet schon bewährten, darüber hinaus stellen wir durch unsere Qualitätskontrolle die Qualität der schon angefertigten Übersetzung sicher.
Das KFI Übersetzungsbüro und seine Mitarbeiter sind sich im Klaren darüber, dass das Übersetzen eine vertrauliche Arbeit ist und die in seinen Besitz gelangten Materialien Geschäftsgeheimnisse enthalten.
Vom Gesichtspunkt der vorliegenden Erklärung bilden alle dem KFI Übersetzungsbüro zum Übersetzen zugesandten Materialien und Dokumentationen sowie die mit den Geschäftspartnern, Kunden, Angestellten, beauftragten Personen verbundenen, sich auf deren Vertriebsplan oder auf irgendeine andere Weise auf ihre Tätigkeit beziehenden Informationen, die früher nicht veröffentlicht wurden oder ansonsten der Öffentlichkeit nicht bekannt sind, weiterhin alle die Informationen, deren vertraulichen Charakter die mitteilende Partei gleichzeitig mit der Mitteilung der anderen Partei zur Kenntnis brachte, ein privates bzw. Geschäftsgeheimnis.
Die Partei, der vertrauliche Informationen mitgeteilt wurden, ist verpflichtet, sämtliche übergebenen Informationen und Schriftstücke entsprechend der vorliegenden Erklärung so lange vertraulich zu behandeln, bis diese öffentlich bekannt werden oder die mitteilende Partei aufgrund der an sie gerichteten schriftlichen Vollmacht berechtigt ist, diese Informationen oder das Geheimnis der Öffentlichkeit oder einer bestimmten Person zur Kenntnis zu bringen. Die Parteien sind verpflichtet, vor jeglicher Mitteilung an eine dritte Person oder an Personen sich in Bezug auf den Charakter, die Art und Weise, die Zeit und den Inhalt einer solchen Bekanntgabe schriftlich abzustimmen.
Die Parteien beschränken die Verwaltung, die Übergabe und die Diskussion solcher Informationen auf die Bearbeiter, Angestellten und Übersetzer, die indirekt oder direkt an der Übersetzung beteiligt sind.
Bei der Wahrung der Vertraulichkeit der festgelegten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse ist jede Partei während der Verfügung über die Informationen verpflichtet, mit der im Wirtschaftsleben allgemein zu erwartenden Sorgfalt bezüglich der Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei vorzugehen.
Die Parteien sind verantwortlich dafür, dass ihre Angestellten und Beauftragten den Inhalt der vorliegenden Erklärung kennen und in Bezug auf sich selbst als verbindlich annehmen.
Unabhängig von den Bestimmungen der vorliegenden Erklärung haben die Parteien aneinander keinerlei sich auf die Geheimhaltung beziehende Pflicht in Verbindung mit den folgenden Informationen:
(a) die Informationen, die schon öffentlich bekannt sind und nicht in Verbindung mit der eventuellen Verletzung der vorliegenden Vereinbarung an die Öffentlichkeit gelangen;
(b) die Informationen, die den Parteien durch die dazu befugte dritte Partei zur Kenntnis gelangten;
(c) die Information, deren Besitzer der anderen Partei auf ausreichende Art und Weise nachweisen kann, dass die Information schon vor der von der anderen Partei erfolgenden Übergabe der Partei, die die Information erhält, bekannt war;
(d) die Information, die die im Besitz der Information befindliche Person unabhängig von der anderen Partei beschaffte;
(e) wenn die Weitergabe der Information die Rechtsvorschrift, die Börsenvorschrift oder irgendein Regierungsorgan oder eine sonstige Behörde vorschreibt, vorausgesetzt, dass die die Information herausgebende Partei alles im Interesse dessen tut, dass die die Information erhaltende Person die auf diese Weise herausgegebene Information vertraulich behandelt und nur zu diesem Zweck nutzt, zu dem sie diese verlangte.
Die sich auf die Vertraulichkeit und die Geheimhaltung von Informationen beziehende beschriebene Verpflichtungsübernahme der Parteien läuft nach dem Verstreichen von 5 (fünf) Jahren, gerechnet nach dem Zeitpunkt, da diese in Besitz gelangten, ab.
Die Parteien sind verpflichtet, auf Verlangen der anderen Partei unverzüglich alle die schriftlichen und elektronischen vertraulichen Dokumentationen und sonstige Informationen zurückzuerstatten, außerdem sind sie verpflichtet, sämtliche elektronischen Datenbasen endgültig zu löschen, die sie im Laufe der Verhandlungen und der gegenseitigen Zusammenarbeit der Parteien entgegennahmen bzw. auf sonstige Weise erhielten.
Die Parteien vereinbaren, dass im Fall der Verletzung der vorliegenden Vereinbarung durch irgendeine Partei, unabhängig von der Schadenserstattungspflicht, die aus einem zwischen den Parteien bestehenden anderen gültigen Vertragsverhältnis hervorgeht, die andere Partei den Schadenserstattungsanspruch erheben kann. Die Höhe der Schadenserstattung schränken die Parteien nicht ein.
Für die vorliegende Erklärung und deren Auslegung sind die ungarischen Rechtsvorschriften maßgebend.
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